Erhöhung der Prüfungsgebühr und neue Vorgaben für Erste‑Hilfe‑Ausbildung im Führerscheinrecht
Verordnung vom 29.07.2019Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht die Prüfungsgebühr auf 13,40 €, erweitert die Pflicht‑Erste‑Hilfe‑Maßnahmen, passt Ausbildungsbedingungen für Krafträder an und regelt die Aufsicht bei Prüfungen. Gültig seit 1. September 2019.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/29/2019XXVI
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht die Prüfungsgebühr auf 13,40 €, erweitert die Pflicht‑Erste‑Hilfe‑Maßnahmen, passt Ausbildungsbedingungen für Krafträder an und regelt die Aufsicht bei Prüfungen. Gültig seit 1. September 2019.Schwerpunkte
- Die Prüfungsgebühr wird von 12,50 € auf 13,40 € erhöht.
- Die Pflichtliste für lebensrettende Sofortmaßnahmen wird auf sechs Punkte erweitert (Sicherheit und Selbstschutz, Rettung aus akuter Gefahr, Notruf, Wiederbelebung inkl. Defibrillation, Blutstillung, Betreuung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.