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Erhöhung der Prüfungsgebühr und neue Vorgaben für Erste‑Hilfe‑Ausbildung im Führerscheinrecht
Verordnung vom 29.07.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung erhöht die Prüfungsgebühr auf 13,40 €, erweitert die Pflicht‑Erste‑Hilfe‑Maßnahmen, passt Ausbildungsbedingungen für Krafträder an und regelt die Aufsicht bei Prüfungen. Gültig seit 1. September 2019.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/29/2019XXVI
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung erhöht die Prüfungsgebühr auf 13,40 €, erweitert die Pflicht‑Erste‑Hilfe‑Maßnahmen, passt Ausbildungsbedingungen für Krafträder an und regelt die Aufsicht bei Prüfungen. Gültig seit 1. September 2019.

Schwerpunkte

  • Die Prüfungsgebühr wird von 12,50 € auf 13,40 € erhöht.
  • Die Pflichtliste für lebensrettende Sofortmaßnahmen wird auf sechs Punkte erweitert (Sicherheit und Selbstschutz, Rettung aus akuter Gefahr, Notruf, Wiederbelebung inkl. Defibrillation, Blutstillung, Betreuung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes).
Dokumente (PDFs)
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Reichhardt Andreas, Mag.

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