<!--[-->Novelle zur FSG‑GV: Terminologie‑ und Ausnahme‑Regelungen für Augenuntersuchungen<!--]-->
Novelle zur FSG‑GV: Terminologie‑ und Ausnahme‑Regelungen für Augenuntersuchungen
Verordnung vom 29.07.2019

Zusammenfassung

Die 9. Novelle zur FührerscheingesetzGesundheitsverordnung ändert technische Begriffe und legt fest, dass Ausnahmen für Augenfachärzte nur bei fortschreitenden Augenerkrankungen gelten. Die Änderungen treten am 1. September 2019 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/29/2019XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 9. Novelle zur FührerscheingesetzGesundheitsverordnung ändert technische Begriffe und legt fest, dass Ausnahmen für Augenfachärzte nur bei fortschreitenden Augenerkrankungen gelten. Die Änderungen treten am 1. September 2019 in Kraft.

Schwerpunkte

  • In den Regelungen zur augenärztlichen Messung wird das Wort „Durchmesser“ durch das präzisere Wort „Radius“ ersetzt.
  • Stellungnahmen von Fachärzten für Augenheilkunde und Optometrie sowie positive Screenings gelten nur noch, wenn kein fortschreitendes Augenleiden vorliegt.
Dokumente (PDFs)
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Reichhardt Andreas, Mag.

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