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Section‑Control‑Messstreckenverordnung für die A4 Ost (km 18‑26,72)
Verordnung vom 05.08.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass auf zwei Abschnitten der A4 Ost‑Autobahn eine technische Geschwindigkeitsmessung (Section‑Control) durchgeführt wird und dass Beginn und Ende dieser Messstrecken angekündigt werden müssen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/5/2019XXVI
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass auf zwei Abschnitten der A4 Ost‑Autobahn eine technische Geschwindigkeitsmessung (Section‑Control) durchgeführt wird und dass Beginn und Ende dieser Messstrecken angekündigt werden müssen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 98a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 als gesetzliche Grundlage.
  • Für die Abschnitte km 18,00‑26,72 (Richtung Ungarn) und km 26,72‑18,00 (Richtung Wien) wird eine Geschwindigkeitsmessstrecke eingerichtet.
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