Zusammenfassung
Die Verordnung legt Messstrecken auf der A 7 Mühlkreis‑Autobahn fest, auf denen die Geschwindigkeit per Bildtechnik überwacht wird, und hebt die frühere Voestbrücke‑2c‑Verordnung auf.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/5/2019XXVI
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Messstrecken auf der A 7 Mühlkreis‑Autobahn fest, auf denen die Geschwindigkeit per Bildtechnik überwacht wird, und hebt die frühere Voestbrücke‑2c‑Verordnung auf.Schwerpunkte
- Für die Fahrtrichtung Linz wird der Abschnitt zwischen km 13,56 und km 11,30 und für die Gegenrichtung Freistadt der Abschnitt zwischen km 11,30 und km 13,55 als Messstrecke festgelegt.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit Verkehrsteilnehmer informiert sind.
Dokumente (PDFs)
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