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Section‑Control‑Messstreckenverordnung Voestbrücke 3a (2019‑2020)
Verordnung vom 05.08.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Messstrecken auf der A 7 Mühlkreis‑Autobahn fest, auf denen die Geschwindigkeit per Bildtechnik überwacht wird, und hebt die frühere Voestbrücke‑2c‑Verordnung auf.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/5/2019XXVI
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Messstrecken auf der A 7 Mühlkreis‑Autobahn fest, auf denen die Geschwindigkeit per Bildtechnik überwacht wird, und hebt die frühere Voestbrücke‑2c‑Verordnung auf.

Schwerpunkte

  • Für die Fahrtrichtung Linz wird der Abschnitt zwischen km 13,56 und km 11,30 und für die Gegenrichtung Freistadt der Abschnitt zwischen km 11,30 und km 13,55 als Messstrecke festgelegt.
  • Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit Verkehrsteilnehmer informiert sind.
Dokumente (PDFs)
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Reichhardt Andreas, Mag.

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