<!--[-->Vieh‑Meldeverordnung 2018 – Meldepflicht für Vieh‑ und Fleischsektor<!--]-->
Vieh‑Meldeverordnung 2018 – Meldepflicht für Vieh‑ und Fleischsektor
Verordnung vom 25.01.2019

Zusammenfassung

Die Vieh‑Meldeverordnung 2018 verpflichtet Betriebe aus den Bereichen Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel, wöchentlich Mengen‑ und Preisinformationen an die Agrarmarkt Austria zu melden. Die Meldungen erfolgen jeweils am Dienstag nach Ablauf der Kalenderwoche und müssen bestimmte Angaben zu Menge, Preis und Ursprungsland enthalten.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus1/25/2019XXVI
Umwelt
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Vieh‑Meldeverordnung 2018 verpflichtet Betriebe aus den Bereichen Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel, wöchentlich Mengen‑ und Preisinformationen an die Agrarmarkt Austria zu melden. Die Meldungen erfolgen jeweils am Dienstag nach Ablauf der Kalenderwoche und müssen bestimmte Angaben zu Menge, Preis und Ursprungsland enthalten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Akteure in den Sektoren Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel, die bestimmte Schwellenwerte bei Menge oder Umsatz erreichen.
  • Die Agrarmarkt Austria (AMA) ist für die Durchführung und Kontrolle der Verordnung zuständig.
Dokumente (PDFs)
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Köstinger Elisabeth

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