Änderung der Verordnung zur Erstellung von Verbraucherpreisindizes (Verordnung 240/2019)
Verordnung vom 16.08.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 240/2019 ändert die Regeln zur Erstellung von Verbraucherpreisindizes. Sie legt neue Definitionen fest, bestimmt monatliche Erhebungszeiträume und verpflichtet Einzelhandelsunternehmen zur wöchentlichen Übermittlung von Scannerdaten. Außerdem werden Kosten für Gemeinden und das Ministerium geregelt; das Inkrafttreten erfolgt am 1. Dezember 2019.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort8/16/2019XXVI
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Zusammenfassung
Die Verordnung 240/2019 ändert die Regeln zur Erstellung von Verbraucherpreisindizes. Sie legt neue Definitionen fest, bestimmt monatliche Erhebungszeiträume und verpflichtet Einzelhandelsunternehmen zur wöchentlichen Übermittlung von Scannerdaten. Außerdem werden Kosten für Gemeinden und das Ministerium geregelt; das Inkrafttreten erfolgt am 1. Dezember 2019.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt neue Begriffsbestimmungen ein, u. a. für „Produkt“, „Artikel“, „Scannerdaten“ und „EAN/GTIN“, um die zu erhebenden Daten eindeutig zu definieren.
- Preis‑ und Qualitätsdaten werden monatlich in der ersten Erhebungswoche (Mittwoch zwischen dem 6. und 12.) erhoben; stark schwankende Produkte wie Energie, Obst und Gemüse werden zusätzlich in einer zweiten Woche (Mittwoch zwischen dem 20. und 26.) erfasst.
Dokumente (PDFs)
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