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Mauttarifverordnung 2019 – neue Straßenmauttarife
Verordnung vom 20.08.2019

Zusammenfassung

Die Mauttarifverordnung 2019 legt neue, nach Fahrzeugtyp und Emissionsklasse differenzierte Straßenmauttarife fest und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/20/2019XXVI
Umwelt
Verkehr
Finanzen

Zusammenfassung

Die Mauttarifverordnung 2019 legt neue, nach Fahrzeugtyp und Emissionsklasse differenzierte Straßenmauttarife fest und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung teilt Fahrzeuge in drei Tarifgruppen ein: E (Elektro‑/Wasserstoff), A (Euro‑Emissionsklasse V) und B (Euro‑Emissionsklassen 0‑E).
  • Der Grundkilometertarif für zweiachsige Fahrzeuge beträgt 9,60 Cent (E), 18,90 Cent (A) bzw. 19,19 Cent (B) pro Kilometer, ohne Umsatzsteuer.
Dokumente (PDFs)
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Reichhardt Andreas, Mag.

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