Änderung der Rezeptpflichtverordnung – Erweiterung der Arzneimittellisten und neuer Ausnahmetatbestand
Verordnung vom 21.08.2019Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 ergänzt die Rezeptpflichtverordnung um zahlreiche neue Human‑ und Veterinärarzneimittel, erweitert bestehende Ausnahmen für Hydrocortison und fügt weitere Ausnahmeregelungen hinzu.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz8/21/2019XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 ergänzt die Rezeptpflichtverordnung um zahlreiche neue Human‑ und Veterinärarzneimittel, erweitert bestehende Ausnahmen für Hydrocortison und fügt weitere Ausnahmeregelungen hinzu.Schwerpunkte
- Die Liste der Humanarzneimittel (Anlage A Teil 2) wird um zahlreiche neue Wirkstoffe erweitert, darunter Atezolizumab, Daratumumab, Tivozanib u. a.
- Der Eintrag "Hydrocortison und seine Ester" wird um die Kennzeichnung "R 101" ergänzt.
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