<!--[-->Änderung der Pflanzenschutzverordnung 2011 zur Umsetzung der EU‑Durchführungsrichtlinie 2019/523<!--]-->
Änderung der Pflanzenschutzverordnung 2011 zur Umsetzung der EU‑Durchführungsrichtlinie 2019/523
Verordnung vom 23.08.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Pflanzenschutzverordnung 2011, um neue EU‑Vorgaben umzusetzen. Sie strukturiert die Anhänge I‑V neu und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. September 2019 fest.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus8/23/2019XXVI
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Pflanzenschutzverordnung 2011, um neue EU‑Vorgaben umzusetzen. Sie strukturiert die Anhänge I‑V neu und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. September 2019 fest.

Schwerpunkte

  • Der § 21 wird geändert, um die neuen Anhänge I‑V als Teil der Pflanzenschutzverordnung zu etablieren.
  • In § 22 wird Ziffer 49 eingefügt, die auf die EU‑Durchführungsrichtlinie 2019/523 verweist.
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Patek Maria, Dipl.-Ing., MBA

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