Novelle der Altlastenatlas‑Verordnung – neue Einträge und Inkrafttreten am 15.02.2019
Verordnung vom 29.01.2019Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. Jänner 2019 ergänzt die Altlastenatlas‑VO um § 2 Abs. 26 und aktualisiert die Anhänge 3, 4, 6 und 8 mit neuen Altlast‑Einträgen; das Inkrafttreten ist für den 15. Februar 2019 vorgesehen.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus1/29/2019XXVI
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. Jänner 2019 ergänzt die Altlastenatlas‑VO um § 2 Abs. 26 und aktualisiert die Anhänge 3, 4, 6 und 8 mit neuen Altlast‑Einträgen; das Inkrafttreten ist für den 15. Februar 2019 vorgesehen.Schwerpunkte
- Auf Basis der §§ 13 und 14 des Altlastensanierungsgesetzes wird § 2 um Absatz 26 ergänzt.
- Absatz 26 legt fest, dass die überarbeiteten Anhänge 3, 4, 6 und 8 mit der Fassung BGBl II Nr. 25/2019 am 15. Februar 2019 in Kraft treten.
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