Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 ergänzt die Eignungsprüfungen für pädagogische Ausbildungen um eine praktische Prüfung, präzisiert den Geltungsbereich und tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/27/2019XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 ergänzt die Eignungsprüfungen für pädagogische Ausbildungen um eine praktische Prüfung, präzisiert den Geltungsbereich und tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.Schwerpunkte
- Die Überschrift des zweiten Abschnitts wird auf "Eignungsprüfung an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, an den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik (einschließlich der Kollegs) und an den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe" geändert.
- Für die Eignungsprüfung an den genannten Bildungseinrichtungen wird nun eine praktische Prüfung vorgeschrieben.
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