Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung – Präzisierung der Zeitangaben
Verordnung vom 27.08.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 259/2019 ändert die Leistungsbeurteilungsverordnung: Die Formulierung zur Geltungsdauer wird von „bis einschließlich der 3. Schulstufe“ zu „bis einschließlich des 1. Semesters der 2. Schulstufe“ geändert und ein neuer Absatz legt das Inkrafttretungsdatum (01.09.2019) fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/27/2019XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 259/2019 ändert die Leistungsbeurteilungsverordnung: Die Formulierung zur Geltungsdauer wird von „bis einschließlich der 3. Schulstufe“ zu „bis einschließlich des 1. Semesters der 2. Schulstufe“ geändert und ein neuer Absatz legt das Inkrafttretungsdatum (01.09.2019) fest.Schwerpunkte
- In der Überschrift von § 23a und im Absatz 1 wird die Formulierung „bis einschließlich der 3. Schulstufe“ durch „bis einschließlich des 1. Semesters der 2. Schulstufe“ ersetzt, um die zeitliche Geltung genauer zu bestimmen.
- Ein neuer Absatz 8 wird zu § 24 hinzugefügt, der festlegt, dass die geänderten Formulierungen in § 23a und § 23a Abs. 1 am 1. September 2019 in Kraft treten.
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