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Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung chemischer Erzeugnisse
Verordnung vom 29.01.2019

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt hat einen neuen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse erlassen. Der Tarif legt Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag fest und sieht einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag vor, wirksam ab 1. Jänner 2019.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz1/29/2019XXVI
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt hat einen neuen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse erlassen. Der Tarif legt Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag fest und sieht einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag vor, wirksam ab 1. Jänner 2019.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse, sofern keine andere tarifliche Regelung bereits existiert.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet, wobei die Lohnstufe 3 (Stundenlohn 8,47 €) zugrunde gelegt wird.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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