Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung – Erweiterung von Schulen, Organisationen und Ländern
Verordnung vom 30.08.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 263/2019 erweitert die Ausländerbeschäftigungsverordnung: Sie ergänzt weitere Schulen, NGOs und Länder in § 1 und fügt einen neuen Absatz 9 in § 2 ein. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2019 vorgesehen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz8/30/2019XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 263/2019 erweitert die Ausländerbeschäftigungsverordnung: Sie ergänzt weitere Schulen, NGOs und Länder in § 1 und fügt einen neuen Absatz 9 in § 2 ein. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2019 vorgesehen.Schwerpunkte
- Die Aufzählung der anerkannten Schulen wird um die Japanische Internationale Schule in Wien und die International School Carinthia erweitert.
- Zusätzlich werden mehrere NGOs (z. B. Women without Borders, KAS) in die Liste der Partnerorganisationen aufgenommen.
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