<!--[-->Änderung der Lehrlingsentschädigung für Fitnessbetreuer/innen<!--]-->
Änderung der Lehrlingsentschädigung für Fitnessbetreuer/innen
Verordnung vom 03.09.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Oktober 2019 einheitliche Monatsgehälter für Fitness‑Lehrlinge fest (534,80 €, 683,70 €, 960,70 €) sowie jährliche Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse und regelt die Überstundenvergütung mit einem Mindeststundensatz von 8,30 €.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/3/2019XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Oktober 2019 einheitliche Monatsgehälter für Fitness‑Lehrlinge fest (534,80 €, 683,70 €, 960,70 €) sowie jährliche Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse und regelt die Überstundenvergütung mit einem Mindeststundensatz von 8,30 €.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und gilt für alle Lehrberechtigten und deren Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuer/in.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 534,80 €, im 2. Lehrjahr 683,70 € und im 3. Lehrjahr 960,70 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Zarfl Brigitte, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.