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Änderung der Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker*innen
Verordnung vom 03.09.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue monatliche Löhne für Lehrlinge im Beruf Veranstaltungstechnik fest, führt einen jährlichen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration ein und gilt ab dem 1. Oktober 2019 in ganz Österreich, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/3/2019XXVI
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue monatliche Löhne für Lehrlinge im Beruf Veranstaltungstechnik fest, führt einen jährlichen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration ein und gilt ab dem 1. Oktober 2019 in ganz Österreich, sofern kein Kollektivvertrag besteht.

Schwerpunkte

  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird gestaffelt nach Ausbildungsjahr: 587,20 € (1. Jahr), 754,50 € (2. Jahr), 934,30 € (3. Jahr) und 1 210,40 € (4. Jahr).
  • Jeder Lehrling erhält einmal im Lehrjahr einen Urlaubszuschuss in Höhe einer monatlichen Entlohnung, spätestens am 30. Juni auszuzahlen.
Dokumente (PDFs)
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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