Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Monatsvergütungen von 600 €, 760 € bzw. 1 055 € für Lehrlinge im Sportadministrationsbereich fest und führt jährliche Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse ein; sie gilt seit dem 1. Oktober 2019 für ganz Österreich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/3/2019XXVI
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Monatsvergütungen von 600 €, 760 € bzw. 1 055 € für Lehrlinge im Sportadministrationsbereich fest und führt jährliche Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse ein; sie gilt seit dem 1. Oktober 2019 für ganz Österreich.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und richtet sich an Lehrberechtigte sowie deren Lehrlinge im Beruf Sportadministration.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt 600 € im ersten Lehrjahr, 760 € im zweiten und 1 055 € im dritten Lehrjahr.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.