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Lehrlingsentschädigung für Sportadministratoren – Verordnung 271/2019
Verordnung vom 03.09.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Monatsvergütungen von 600 €, 760 € bzw. 1 055 € für Lehrlinge im Sportadministrationsbereich fest und führt jährliche Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse ein; sie gilt seit dem 1. Oktober 2019 für ganz Österreich.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/3/2019XXVI
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Monatsvergütungen von 600 €, 760 € bzw. 1 055 € für Lehrlinge im Sportadministrationsbereich fest und führt jährliche Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse ein; sie gilt seit dem 1. Oktober 2019 für ganz Österreich.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und richtet sich an Lehrberechtigte sowie deren Lehrlinge im Beruf Sportadministration.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt 600 € im ersten Lehrjahr, 760 € im zweiten und 1 055 € im dritten Lehrjahr.
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