Zusammenfassung
Die Verordnung 272/2019 aktualisiert die Altlastenatlas‑Verordnung, indem sie neue Altlast‑Einträge hinzufügt und die Anhänge 3‑9 zum 01.09.2019 in Kraft setzt.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus9/4/2019XXVI
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Zusammenfassung
Die Verordnung 272/2019 aktualisiert die Altlastenatlas‑Verordnung, indem sie neue Altlast‑Einträge hinzufügt und die Anhänge 3‑9 zum 01.09.2019 in Kraft setzt.Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt § 2 der Altlastenatlas‑VO um einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten mehrerer Anhänge zum 01.09.2019 festlegt.
- Die Anhänge 3, 4, 5, 6 und 9 werden mit den neu aufgenommenen Altlast‑Einträgen wirksam.
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