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Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (September 2019)
Verordnung vom 10.09.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 274 vom 10. September 2019 legt für September 2019 die prozentualen Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet werden.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres9/10/2019XXVI
Finanzwesen
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung 274 vom 10. September 2019 legt für September 2019 die prozentualen Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für den Monat September 2019 die Hundertsätze fest, die als Basis für die Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage dienen.
  • Für jede Stadt oder jedes Land wird ein individueller Prozentsatz angegeben (z. B. 22 % für Abu Dhabi, 12 % für Den Haag).
Dokumente (PDFs)
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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