<!--[-->Ergänzung der Fischereiverordnung um die Thunmakrele (Scomber colias)<!--]-->
Ergänzung der Fischereiverordnung um die Thunmakrele (Scomber colias)
Verordnung vom 13.09.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 277/2019 ergänzt die Kontrolle der Vermarktung von Fischerei‑ und Aquakulturprodukten, indem sie die Thunmakrele (Scomber colias) in die zulässige Artenliste aufnimmt.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus9/13/2019XXVI
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung 277/2019 ergänzt die Kontrolle der Vermarktung von Fischerei‑ und Aquakulturprodukten, indem sie die Thunmakrele (Scomber colias) in die zulässige Artenliste aufnimmt.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Listeneintrag für die Thunmakrele (Scomber colias) wird in die Anlage zu § 4 aufgenommen.
  • Der bestehende ListeneintragMakrele“ wird um den Namen Scomber colias ergänzt.
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