Zusammenfassung
Die Verordnung 277/2019 ergänzt die Kontrolle der Vermarktung von Fischerei‑ und Aquakulturprodukten, indem sie die Thunmakrele (Scomber colias) in die zulässige Artenliste aufnimmt.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus9/13/2019XXVI
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung 277/2019 ergänzt die Kontrolle der Vermarktung von Fischerei‑ und Aquakulturprodukten, indem sie die Thunmakrele (Scomber colias) in die zulässige Artenliste aufnimmt.Schwerpunkte
- Ein neuer Listeneintrag für die Thunmakrele (Scomber colias) wird in die Anlage zu § 4 aufgenommen.
- Der bestehende Listeneintrag „Makrele“ wird um den Namen Scomber colias ergänzt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.