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Verkürzung der Fristen in der Bundes‑Personalvertretungs‑Wahlordnung
Verordnung vom 19.09.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 278/2019 verkürzt die Frist für bestimmte Personalvertretungs‑Wahlen von einem Monat auf drei Wochen und fügt einen Hinweis in § 54 ein. Die Änderungen gelten seit dem 1. August 2019.
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport9/19/2019XXVI
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung 278/2019 verkürzt die Frist für bestimmte Personalvertretungs‑Wahlen von einem Monat auf drei Wochen und fügt einen Hinweis in § 54 ein. Die Änderungen gelten seit dem 1. August 2019.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung „einen Monat“ bzw. „ein Monat“ wird durch „drei Wochen“ ersetzt, sodass Fristen künftig nur drei Wochen betragen.
  • Ein neuer Absatz (2) wird in § 54 eingefügt, der auf die geänderte Formulierung in § 7 Abs. 1 lit. a verweist.
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Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA

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