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Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung (Verordnung 283/2019)
Verordnung vom 30.09.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 283/2019 ändert die Arbeitsmarktsprengelverordnung: Der Text von § 4 Abs. 2 Z 2 wird auf den AMS‑Campus im 2. Bezirk angepasst und ein neuer Paragraph 21 nach § 20 eingefügt. Inkrafttreten ist der 28. Oktober 2019.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/30/2019XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 283/2019 ändert die Arbeitsmarktsprengelverordnung: Der Text von § 4 Abs. 2 Z 2 wird auf den AMS‑Campus im 2. Bezirk angepasst und ein neuer Paragraph 21 nach § 20 eingefügt. Inkrafttreten ist der 28. Oktober 2019.

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut von § 4 Abs. 2 Z 2 wird zu „Arbeitsmarktservice Wien Austria Campus für den 2. Bezirk“ geändert, um die Zuständigkeit klar zu benennen.
  • Nach § 20 wird ein neuer Paragraph 21 eingefügt, der die Regelung aus § 4 Abs. 2 Z 2 ergänzt.
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