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DAC‑Verordnung Carnuntum – Qualitätswein‑Definition und Kennzeichnungsregeln
Verordnung vom 30.09.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert das Weinbaugebiet Carnuntum und legt fest, wann ein Wein die Bezeichnung „Carnuntum DAC“ tragen darf, inklusive Etikettierung, Rebsorten, Alkoholgehalt, Verpackung und Übergangsregeln.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus9/30/2019XXVI
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert das Weinbaugebiet Carnuntum und legt fest, wann ein Wein die Bezeichnung „Carnuntum DAC“ tragen darf, inklusive Etikettierung, Rebsorten, Alkoholgehalt, Verpackung und Übergangsregeln.

Schwerpunkte

  • Das Weinbaugebiet Carnuntum DAC umfasst den politischen Bezirk Bruck an der Leitha und den Gerichtsbezirk Schwechat.
  • Weine dürfen nur mit der Bezeichnung „Carnuntum DAC“ (bzw. „DAC Carnuntum“) auf dem Haupt‑ und Vorderetikett geführt werden; weitere Bezeichnungen wie „Kabinett“ oder „Spätlese“ sind nicht zulässig.
Dokumente (PDFs)
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