<!--[-->Aufteilungsschlüssel der Krankenversicherung für Pensionist*innen 2018<!--]-->
Aufteilungsschlüssel der Krankenversicherung für Pensionist*innen 2018
Verordnung vom 01.10.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2018 fest, wie die Krankenversicherungsbeiträge der Pensionist*innen auf die einzelnen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen verteilt werden.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz10/1/2019XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2018 fest, wie die Krankenversicherungsbeiträge der Pensionist*innen auf die einzelnen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen verteilt werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 73 Abs. 5 ASVG, der die gesetzliche Grundlage für die Festlegung des Aufteilungsschlüssels bildet.
  • Für das Jahr 2018 wird die Wiener Gebietskrankenkasse mit einem Anteil von 19,54033 % an den Krankenversicherungsbeiträgen der Pensionist*innen berücksichtigt.
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