Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2018 fest, wie die Krankenversicherungsbeiträge der Pensionist*innen auf die einzelnen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen verteilt werden.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz10/1/2019XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2018 fest, wie die Krankenversicherungsbeiträge der Pensionist*innen auf die einzelnen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen verteilt werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 73 Abs. 5 ASVG, der die gesetzliche Grundlage für die Festlegung des Aufteilungsschlüssels bildet.
- Für das Jahr 2018 wird die Wiener Gebietskrankenkasse mit einem Anteil von 19,54033 % an den Krankenversicherungsbeiträgen der Pensionist*innen berücksichtigt.
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