<!--[-->Niederlassungsverordnung 2019 – Festlegung von Quoten für Aufenthaltstitel und Arbeitsbewilligungen<!--]-->
Niederlassungsverordnung 2019 – Festlegung von Quoten für Aufenthaltstitel und Arbeitsbewilligungen
Verordnung vom 31.01.2019

Zusammenfassung

Die Niederlassungsverordnung 2019 legt eine Obergrenze von 6 035 quotenpflichtigen Aufenthaltstiteln sowie Höchstzahlen für befristete Beschäftigungsbewilligungen (4 000 für Fremde, 600 für Erntehelfer) fest und verteilt die Quoten auf die Bundesländer.
Bundesministerium für Inneres1/31/2019XXVI
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Niederlassungsverordnung 2019 legt eine Obergrenze von 6 035 quotenpflichtigen Aufenthaltstiteln sowie Höchstzahlen für befristete Beschäftigungsbewilligungen (4 000 für Fremde, 600 für Erntehelfer) fest und verteilt die Quoten auf die Bundesländer.

Schwerpunkte

  • Die Gesamtzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel wird für das Jahr 2019 auf 6 035 begrenzt.
  • Bis zu 4 000 befristete Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte und 600 für Erntehelfer können im Jahr 2019 erteilt werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kickl Herbert © FPÖ Archiv

Kickl Herbert - 57

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat

3 - Niederösterreich



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.