Niederlassungsverordnung 2019 – Festlegung von Quoten für Aufenthaltstitel und Arbeitsbewilligungen
Verordnung vom 31.01.2019Zusammenfassung
Die Niederlassungsverordnung 2019 legt eine Obergrenze von 6 035 quotenpflichtigen Aufenthaltstiteln sowie Höchstzahlen für befristete Beschäftigungsbewilligungen (4 000 für Fremde, 600 für Erntehelfer) fest und verteilt die Quoten auf die Bundesländer.Bundesministerium für Inneres1/31/2019XXVI
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Niederlassungsverordnung 2019 legt eine Obergrenze von 6 035 quotenpflichtigen Aufenthaltstiteln sowie Höchstzahlen für befristete Beschäftigungsbewilligungen (4 000 für Fremde, 600 für Erntehelfer) fest und verteilt die Quoten auf die Bundesländer.Schwerpunkte
- Die Gesamtzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel wird für das Jahr 2019 auf 6 035 begrenzt.
- Bis zu 4 000 befristete Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte und 600 für Erntehelfer können im Jahr 2019 erteilt werden.
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