Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen, jedes Jahr über FinanzOnline Daten zu Beschäftigten, deren Angehörigen und zu gehaltenen Aktien zu melden. Die Meldung erfolgt zusammen mit der Jahresabgabenerklärung und gilt seit dem Kalenderjahr 2019.Bundesministerium für Finanzen10/1/2019XXVI
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen, jedes Jahr über FinanzOnline Daten zu Beschäftigten, deren Angehörigen und zu gehaltenen Aktien zu melden. Die Meldung erfolgt zusammen mit der Jahresabgabenerklärung und gilt seit dem Kalenderjahr 2019.Schwerpunkte
- Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen müssen jährlich die Zahl der aktuell beschäftigten Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen melden, wenn diese im Besitz von Aktien sind, die nach den genannten Steuerregeln begünstigt wurden.
- Sie müssen zudem die Menge und ggf. den Nennwert der von ihnen gehaltenen Aktien sowie der im Treuhandvermögen für Begünstigte verwahrten Aktien angeben.
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