<!--[-->Änderung der Grundstückswertverordnung – Bewertung von Baurechten<!--]-->
Änderung der Grundstückswertverordnung – Bewertung von Baurechten
Verordnung vom 01.10.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Grundstückswertverordnung um Regelungen zur Bewertung von Baurechten. Sie unterscheidet zwischen Baurechten mit einer Laufzeit von 50 Jahren oder mehr und solchen mit kürzerer Dauer und legt fest, wie der Grundwert und der belastete Grundstückswert zu berechnen sind.
Bundesministerium für Finanzen10/1/2019XXVI
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Grundstückswertverordnung um Regelungen zur Bewertung von Baurechten. Sie unterscheidet zwischen Baurechten mit einer Laufzeit von 50 Jahren oder mehr und solchen mit kürzerer Dauer und legt fest, wie der Grundwert und der belastete Grundstückswert zu berechnen sind.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 4 in § 2 legt fest, wie der Wert von Baurechten und des damit belasteten Grundstücks zu ermitteln ist – bei einer Laufzeit von mindestens 50 Jahren wird der Grundwert des Baurechts dem des unbebauten Grundstücks gleichgesetzt, bei kürzerer Laufzeit erfolgt eine Berechnung mit 2 % des Grundwertes pro vollem Jahr.
  • Ein Satz in § 3 Abs. 2 erlaubt die Nutzung von Immobiliendurchschnittspreisen nur, wenn das Baurecht auf einem unbebauten Grundstück liegt, und verweist dabei auf die Regelungen aus § 2 Abs. 4 a‑b.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA © Parlamentsdirektion

Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.