Änderung der IB‑ANB‑V: Steuerbefreiung & digitale Vignette für Menschen mit Behinderung
Verordnung vom 09.10.2019Zusammenfassung
Die Verordnung regelt ein automatisiertes Verfahren, das Menschen mit Behinderung von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit und ihnen eine kostenlose digitale Vignette für Autobahnen bereitstellt. Sie legt fest, welche Daten von Versicherern, Zulassungsstellen, dem Sozialministeriumservice und der ASFINAG ausgetauscht werden müssen und definiert Fristen für die Datenübermittlung.Bundesministerium für Finanzen10/9/2019XXVI
Verkehr
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt ein automatisiertes Verfahren, das Menschen mit Behinderung von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit und ihnen eine kostenlose digitale Vignette für Autobahnen bereitstellt. Sie legt fest, welche Daten von Versicherern, Zulassungsstellen, dem Sozialministeriumservice und der ASFINAG ausgetauscht werden müssen und definiert Fristen für die Datenübermittlung.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt ein automatisiertes Verfahren ein, das Menschen mit Behinderung die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und eine kostenlose digitale Vignette ermöglicht.
- Versicherer, Zulassungsstellen und die ASFINAG müssen ab dem 1. September 2019 laufend personenbezogene Daten an eine zentrale Gemeinschaftseinrichtung übermitteln.
Dokumente (PDFs)
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