<!--[-->Anpassung der Garagentiefe im Prüfungsprotokoll für Klasse B<!--]-->
Anpassung der Garagentiefe im Prüfungsprotokoll für Klasse B
Verordnung vom 09.10.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert in Anhang 1 des Prüfungsprotokolls für die Fahrerlaubnisklasse B die geforderte Garagentiefe von 8 m auf mindestens 6 m.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/9/2019XXVI
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert in Anhang 1 des Prüfungsprotokolls für die Fahrerlaubnisklasse B die geforderte Garagentiefe von 8 m auf mindestens 6 m.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 11 Abs. 7 des Führerscheingesetzes.
  • Sie ändert das Prüfungsprotokoll für die Fahrerlaubnisklasse B.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Reichhardt Andreas, Mag. © Parlamentsdirektion

Reichhardt Andreas, Mag.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.