Fachkräfteverordnung 2019 – Festlegung von Mangelberufen für ausländische Fachkräfte
Verordnung vom 02.01.2019Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2019 legt für Österreich 45 landesweite Mangelberufe fest und definiert zusätzliche, auf 300 zulässige Plätze pro Bundesland begrenzte, berufsbezogene Mangelberufe.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz1/2/2019XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2019 legt für Österreich 45 landesweite Mangelberufe fest und definiert zusätzliche, auf 300 zulässige Plätze pro Bundesland begrenzte, berufsbezogene Mangelberufe.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert 45 Mangelberufe für das gesamte Bundesgebiet, in denen ausländische Fachkräfte nach § 12a AuslBG beschäftigt werden dürfen.
- Zusätzlich werden für einzelne Bundesländer weitere berufsbezogene Mangelberufe festgelegt, die nur für Unternehmen mit Sitz in diesen Ländern gelten.
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