Änderung der Fristen und Ergänzung in der Bundes‑Personalvertretungs‑Wahlordnung
Verordnung vom 09.10.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 300/2019 ändert die Wahlordnung für Bundes‑Personalvertretungen: Fristen werden von vier auf fünf Wochen verlängert und ein neuer Absatz wird in § 54 eingefügt. Die Änderungen gelten ab dem 1. August 2019.Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport10/9/2019XXVI
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung 300/2019 ändert die Wahlordnung für Bundes‑Personalvertretungen: Fristen werden von vier auf fünf Wochen verlängert und ein neuer Absatz wird in § 54 eingefügt. Die Änderungen gelten ab dem 1. August 2019.Schwerpunkte
- In den genannten Absätzen wird die Frist von „spätestens vier Wochen“ auf „spätestens fünf Wochen“ verlängert.
- Ein neuer Absatz 3 wird in § 54 eingefügt, um bisher nicht geregelte Punkte zu ergänzen.
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