Änderung der Entgeltfortzahlungs‑Zuschuss‑ und Differenzvergütungs‑Verordnung (2020)
Verordnung vom 17.10.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 304/2019 ändert die EFZ‑DV‑VO: Sie streicht veraltete Bezüge zur Eisenbahnen‑und‑Bergbau‑Versicherungsanstalt, führt digitale Antragsverfahren ein und korrigiert kleinere Formulierungen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Jänner 2020 festgelegt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz10/17/2019XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 304/2019 ändert die EFZ‑DV‑VO: Sie streicht veraltete Bezüge zur Eisenbahnen‑und‑Bergbau‑Versicherungsanstalt, führt digitale Antragsverfahren ein und korrigiert kleinere Formulierungen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Jänner 2020 festgelegt.Schwerpunkte
- Der Ausdruck „oder der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau“ wird aus Absatz 1 des § 2 gestrichen.
- Der Ausdruck „oder die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau“ wird aus Absatz 4 des § 2 entfernt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.