Gesonderte Pauschalvergütung für Rechtsanwälte in langdauernden Verfahren (Jahr 2015)
Verordnung vom 23.10.2019Zusammenfassung
Die Verordnung legt die vom Bund zu zahlende Pauschalvergütung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in überdurchschnittlich langen Verfahren im Jahr 2015 auf insgesamt 679 994,31 Euro fest.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz10/23/2019XXVII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die vom Bund zu zahlende Pauschalvergütung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in überdurchschnittlich langen Verfahren im Jahr 2015 auf insgesamt 679 994,31 Euro fest.Schwerpunkte
- Der Bund legt für das Jahr 2015 eine Gesamtpauschalvergütung von 679 994,31 Euro für Leistungen in überdurchschnittlich langen Verfahren fest.
- Die Vergütung gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die nach § 45 RAO bestellt wurden und in Verfahren tätig sind, die gemäß § 16 Abs. 4 RAO als überdurchschnittlich lang eingestuft werden.
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