Gesonderte Pauschalvergütung für Rechtsanwälte in langdauernden Verfahren (Jahr 2015) Verordnung vom 10/23/2019
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz10/23/2019XXVII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die vom Bund zu zahlende Pauschalvergütung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in überdurchschnittlich langen Verfahren im Jahr 2015 auf insgesamt 679 994,31 Euro fest.Schwerpunkte
- Der Bund legt für das Jahr 2015 eine Gesamtpauschalvergütung von 679 994,31 Euro für Leistungen in überdurchschnittlich langen Verfahren fest.
- Die Vergütung gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die nach § 45 RAO bestellt wurden und in Verfahren tätig sind, die gemäß § 16 Abs. 4 RAO als überdurchschnittlich lang eingestuft werden.
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