<!--[-->Änderung der Verordnung zu Dienstausweisen – neue Behördennamen und Inkrafttreten 2020<!--]-->
Änderung der Verordnung zu Dienstausweisen – neue Behördennamen und Inkrafttreten 2020
Verordnung vom 28.10.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 312/2019 ergänzt die Regelungen zu Dienstausweisen: Sie legt neue offizielle Bezeichnungen für Finanzbehörden fest und bestimmt, dass die Änderungen ab dem 1. Jänner 2020 gelten.
Bundesministerium für Finanzen10/28/2019XXVII
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung 312/2019 ergänzt die Regelungen zu Dienstausweisen: Sie legt neue offizielle Bezeichnungen für Finanzbehörden fest und bestimmt, dass die Änderungen ab dem 1. Jänner 2020 gelten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert neue zulässige Bezeichnungen für Finanzbehörden, wie Bundesfinanzakademie, Bundesfinanzgericht, Bundesministerium für Finanzen, Central Liaison Office, Finanzamt, Finanzpolizei, Finanzprokuratur, Großbetriebsprüfung, Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge, Steuerfahndung und Zollamt.
  • Ein neuer Absatz 8 wird zu § 13 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Regelung auf den 1. Jänner 2020 festlegt.
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Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA

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