Zusammenfassung
Die Verordnung 313/2019 hebt die Umsatzgrenze für die Befreiung von Voranmeldungen von 30 000 € auf 35 000 € an und gilt nur für Voranmeldungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen.Bundesministerium für Finanzen10/31/2019XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 313/2019 hebt die Umsatzgrenze für die Befreiung von Voranmeldungen von 30 000 € auf 35 000 € an und gilt nur für Voranmeldungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen.Schwerpunkte
- Die Umsatzgrenze, bis zu der Unternehmen von der Pflicht zur Abgabe von Voranmeldungen befreit sind, wird von 30 000 € auf 35 000 € erhöht.
- Umsätze, die nach § 6 Abs. 1 Z 7‑28 des Umsatzsteuergesetzes steuerfrei sind, bleiben von der Berechnung ausgenommen.
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