<!--[-->Sorgfaltspflichten‑Umsatzsteuerverordnung für E‑Commerce<!--]-->
Sorgfaltspflichten‑Umsatzsteuerverordnung für E‑Commerce
Verordnung vom 31.10.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Online‑Händler und Plattformbetreiber, deren Jahresumsatz über 1 Million Euro liegt, detaillierte Aufzeichnungen zu Lieferungen und Dienstleistungen führen müssen.
Bundesministerium für Finanzen10/31/2019XXVII
Wirtschaft
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Online‑Händler und Plattformbetreiber, deren Jahresumsatz über 1 Million Euro liegt, detaillierte Aufzeichnungen zu Lieferungen und Dienstleistungen führen müssen.

Schwerpunkte

  • Betroffen sind Unternehmer, die über elektronische Plattformen Kunden vermitteln und deren Jahresumsatz den Schwellenwert von 1 Million Euro überschreitet.
  • Sie müssen Aufzeichnungen führen, die Name, Adresse, E‑Mail/Website, UID‑Nummer, Bankverbindung und detaillierte Transaktionsinformationen des Lieferanten enthalten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA © Parlamentsdirektion

Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.