Änderung der Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung (DVPV‑BMF 2009)
Verordnung vom 04.11.2019Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 aktualisiert Zitate in § 1, nummeriert einen Absatz in § 2 um und fügt einen neuen Absatz 4 hinzu. Das Regelwerk gilt ab dem 1. Jänner 2020.Bundesministerium für Finanzen11/4/2019XXVII
Dienstrecht
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 aktualisiert Zitate in § 1, nummeriert einen Absatz in § 2 um und fügt einen neuen Absatz 4 hinzu. Das Regelwerk gilt ab dem 1. Jänner 2020.Schwerpunkte
- In § 1 werden Zitate von „§ 2 Abs. 2 zweiter Satz“ zu „§ 2 Abs. 3“ und von „§ 2e Abs. 1“ zu „§ 2e Abs. 1a“ geändert.
- Der bisherige Absatz (2) in § 2 wird auf die Bezeichnung (3) umgestellt.
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