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Section‑Control‑Messstreckenverordnung Voestbrücke 3b (A 7)
Verordnung vom 08.11.2019

Zusammenfassung

Die Section‑Control‑Verordnung 3b legt zwei Messstrecken auf der A 7 Mühlkreis Autobahn fest, um die Durchschnittsgeschwindigkeit zu überwachen. Für die Richtung Linz gilt km 12,37‑11,29, für Freistadt km 11,30‑12,36. Die Messungen gelten von 2019 bis 2020.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/8/2019XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Section‑Control‑Verordnung 3b legt zwei Messstrecken auf der A 7 Mühlkreis Autobahn fest, um die Durchschnittsgeschwindigkeit zu überwachen. Für die Richtung Linz gilt km 12,37‑11,29, für Freistadt km 11,30‑12,36. Die Messungen gelten von 2019 bis 2020.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert zwei Messstrecken auf der A 7, um die durchschnittliche Geschwindigkeit zu überwachen.
  • Beginn und Ende der Messstrecken müssen öffentlich angekündigt werden, damit die Verkehrsteilnehmer informiert sind.
Dokumente (PDFs)
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Reichhardt Andreas, Mag.

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