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Hundertsatz‑Festsetzung für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Nov 2019)
Verordnung vom 13.11.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 326/2019 legt für November 2019 die prozentualen Sätze fest, mit denen Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland eine Kaufkraftausgleichszulage erhalten.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres11/13/2019XXVII
Finanzwesen
Sozialpolitik
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung 326/2019 legt für November 2019 die prozentualen Sätze fest, mit denen Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland eine Kaufkraftausgleichszulage erhalten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die Hundertsätze für die Kaufkraftausgleichszulage im November 2019 fest.
  • Die Regelung beruht auf § 21b Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956.
Dokumente (PDFs)
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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