Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen in Österreich fest, definiert drei Lohnstufen, Sonderzahlungen und diverse Zuschläge und trat am 1. Jänner 2020 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/15/2019XXVII
Soziales
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen in Österreich fest, definiert drei Lohnstufen, Sonderzahlungen und diverse Zuschläge und trat am 1. Jänner 2020 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuer*innen, die Tätigkeiten wie Reinigung, Wartung, Aufsicht oder Betreuung ausführen.
- Es gibt drei Lohnstufen: Gruppe 1 (10,57 €/Stunde), Gruppe 2 (11,75 €/Stunde) und Gruppe 3 (15,41 €/Stunde).
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