Zusammenfassung
Die Verordnung 330/2019 ändert die Bildungsdokumentationsverordnung, führt neue Regelungen zu Abfrageberechtigungen, Datenübermittlung, technischen Standards und Sicherheitsmaßnahmen ein.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/18/2019XXVII
Bildungspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung 330/2019 ändert die Bildungsdokumentationsverordnung, führt neue Regelungen zu Abfrageberechtigungen, Datenübermittlung, technischen Standards und Sicherheitsmaßnahmen ein.Schwerpunkte
- Der neue Abschnitt 4 definiert, welche Personen (z. B. Schulleiter*innen) Daten abfragen dürfen und welche Informationen sie erhalten können.
- Abfrageberechtigte Personen müssen regelmäßig über die DSGVO und das Datenschutzgesetz (DSG) belehrt werden.
Dokumente (PDFs)
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