Zusammenfassung
Die Verordnung 331/2019 verschärft die Abwasser‑Grenzwerte für die Produktion von Holzspan‑ und Holzfaserplatten, legt neue Mess‑ und Überwachungsanforderungen fest und gibt bestehenden Anlagen eine Frist von vier bis fünf Jahren zur Anpassung.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus11/18/2019XXVII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung 331/2019 verschärft die Abwasser‑Grenzwerte für die Produktion von Holzspan‑ und Holzfaserplatten, legt neue Mess‑ und Überwachungsanforderungen fest und gibt bestehenden Anlagen eine Frist von vier bis fünf Jahren zur Anpassung.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt neue Emissionsgrenzwerte für die Herstellung von Holzspan‑ und Holzfaserplatten fest, insbesondere für Metallorgane, AOX und Toxizität.
- Für bestehende Anlagen gilt eine Übergangsfrist von vier bis fünf Jahren, innerhalb derer sie die neuen Grenzwerte einhalten müssen.
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