Zusammenfassung
Im November 2019 wurden die Allgemeine Abwasser‑Emissionsverordnung, die Indirekteinleiter‑Verordnung und die Methoden‑Verordnung Wasser novelliert. Änderungen betreffen Titel, Verweise, Anhänge sowie Grenzwerte für pH‑Wert und schwerflüchtige Stoffe; zudem werden neue Regelungen für indirekte Einleitungen im Gastgewerbe eingeführt.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus11/18/2019XXVII
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Zusammenfassung
Im November 2019 wurden die Allgemeine Abwasser‑Emissionsverordnung, die Indirekteinleiter‑Verordnung und die Methoden‑Verordnung Wasser novelliert. Änderungen betreffen Titel, Verweise, Anhänge sowie Grenzwerte für pH‑Wert und schwerflüchtige Stoffe; zudem werden neue Regelungen für indirekte Einleitungen im Gastgewerbe eingeführt.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wurde von "(AAEV)" zu "(Allgemeine Abwasser‑Emissionsverordnung – AAEV)" geändert, um die Bezeichnung zu präzisieren.
- In § 1 Abs. 2 Z 6 wurde der Verweis auf das Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) aktualisiert und um die Angabe des Bundesgesetzblattes ergänzt.
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