Zusammenfassung
Die Verordnung legt Mindestlöhne für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Wien betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten und tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/19/2019XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Mindestlöhne für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Wien betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten und tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Wien fest.
- Für die Aufzugsbetreuung erhalten die Beschäftigten monatlich einen Pauschalbetrag von 104,52 €, plus 7,51 € pro weiterem Stockwerk ab dem achten Stock.
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