Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2020 den Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Wien fest und definiert Löhne, Zuschläge sowie Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/19/2019XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2020 den Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Wien fest und definiert Löhne, Zuschläge sowie Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss.Schwerpunkte
- Der Grundlohn beträgt 0,28 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und 0,5048 € für die Reinigung von Gehsteigen bei Glatteis.
- Ein Materialzuschlag von 15 % wird zusätzlich zum Grundlohn für Reinigungsarbeiten gezahlt; er ist kein Bestandteil des Grundlohns.
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