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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich (ab 01‑01‑2020)
Verordnung vom 19.11.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen neuen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderzahlungen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2020.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/19/2019XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen neuen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderzahlungen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2020.

Schwerpunkte

  • Ein einheitlicher Mindestlohntarif wird für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Niederösterreich eingeführt.
  • Entgelte werden pro Quadratmeter Nutzfläche festgelegt: 0,2812 € für Wohnungen, 0,2812 € für andere Räumlichkeiten und 0,5103 € für die Gehsteigreinigung bei Glatteis.
Dokumente (PDFs)
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