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Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen im Burgenland
Verordnung vom 19.11.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen im Burgenland fest, der ab dem 1. Jänner 2020 gilt. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Aufgaben wie Aufzugsbetreuung, Schwimmbadpflege, Grünflächenpflege und Heizungsanlagen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/19/2019XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen im Burgenland fest, der ab dem 1. Jänner 2020 gilt. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Aufgaben wie Aufzugsbetreuung, Schwimmbadpflege, Grünflächenpflege und Heizungsanlagen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Burgenland und richtet sich an Personen, die mit der Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften beauftragt wurden.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 115,68 € gezahlt, der für jedes weitere Geschoss über sieben pro Aufzug um 13,66 € steigt.
Dokumente (PDFs)
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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