Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2020 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Burgenland fest, inklusive Basislohn pro Quadratmeter, Materialzuschlag und Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/19/2019XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2020 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Burgenland fest, inklusive Basislohn pro Quadratmeter, Materialzuschlag und Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Burgenland und betrifft alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Das monatliche Basisentgelt beträgt 0,2826 € pro Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten sowie 0,5120 € pro Quadratmeter für die Reinigung von Gehsteigen bei Glatteis.
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