Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 2019 auf den 27.–29. Mai fest und definiert sämtliche Fristen für Wahlvorschläge, Kandidaturen und Wahlkarten. Sie enthält Sonderregelungen für Berufsbegleitungsstudien und hebt die Vorgängerverordnung von 2017 auf.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/1/2019XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 2019 auf den 27.–29. Mai fest und definiert sämtliche Fristen für Wahlvorschläge, Kandidaturen und Wahlkarten. Sie enthält Sonderregelungen für Berufsbegleitungsstudien und hebt die Vorgängerverordnung von 2017 auf.Schwerpunkte
- Die Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 2019 werden auf den 27., 28. und 29. Mai festgelegt.
- Der Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 08. April 2019 (sieben Wochen vor dem ersten Wahltag).
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