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Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften in Kärnten
Verordnung vom 21.11.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2020 Mindestlohn‑Tarife für Personen fest, die in Kärnten Anlagen wie Aufzüge, Heizungen, Grünflächen usw. betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge pro Tätigkeit sowie Stundenlöhne für Haus­technikerinnen/‑techniker und Hausarbeiterinnen/‑arbeiter.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/21/2019XXVII
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2020 Mindestlohn‑Tarife für Personen fest, die in Kärnten Anlagen wie Aufzüge, Heizungen, Grünflächen usw. betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge pro Tätigkeit sowie Stundenlöhne für Haus­technikerinnen/‑techniker und Hausarbeiterinnen/‑arbeiter.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Kärnten und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 106,38 € für bis zu vier Geschosse und 6,96 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
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